Sauerstoff geben – Darf ich das?
Darf ich das – und kann ich etwas falsch machen?
Sauerstoff geben wir, wenn wir glauben, dass jemand ihn brauchen könnte – auch wenn wir nicht ganz sicher sind. Trotzdem kommen in jedem Kurs dieselben Fragen: Darf ich das überhaupt? Mache ich da nichts kaputt? Bin ich haftbar, wenn …? Und wenn der uns verklagt?
Die Antwort vorweg: Es handelt sich um einen Notfall. Du leistest Erste Hilfe und tust, was du kannst, um zu helfen. Und dabei steht das Recht in Europa fast überall auf deiner Seite.
Vergiss das Kärtchen. Hilf.
Jemand hat nach dem Tauchen Beschwerden, Sauerstoff ist da – und jetzt fragt jemand nach deinem O2-Provider-Brevet?
Lass die Hilfe nicht an dieser Frage scheitern. Ein fehlendes oder abgelaufenes Kärtchen ist kein medizinischer Grund, Sauerstoff zurückzuhalten. Wenn du das vorhandene System bedienen kannst, hilf und organisiere die weitere Versorgung.
Bist du bei der Bedienung unsicher, hol dir Unterstützung: von jemandem vor Ort, über die Geräteanleitung oder beim Notruf. Hol den Koffer, bereite die Versorgung vor und bleib bei der Person. Du musst nicht untätig warten, bis jemand mit dem richtigen Nachweis auftaucht.
Genau dafür üben wir den Umgang mit dem Sauerstoffkoffer: damit im Notfall die Handgriffe sitzen und niemand Zeit mit der Frage verliert, ob sein Brevet noch gültig ist.
Europa: Helfen ist Pflicht – und Helfende sind geschützt
Die Gesetze unterscheiden sich im Detail, aber in fast allen Ländern Kontinentaleuropas gelten dieselben zwei Grundsätze:
- Wer in einem Notfall nicht hilft, macht sich strafbar – sofern Hilfe nötig und zumutbar ist, also ohne erhebliche eigene Gefahr möglich. Helfen heißt dabei mindestens: den Notruf absetzen und Hilfe holen.
- Wer in einer Notlage mit einem angemessenen Mittel hilft, handelt nicht rechtswidrig – auch wenn er dabei etwas tut, das sonst nicht erlaubt wäre, und auch wenn sich hinterher herausstellt, dass es gar nicht so schlimm war (der „rechtfertigende Notstand“).
Kurzübersicht. Die genannten Notstandsregeln gelten nur, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; sie bieten keinen pauschalen Haftungsschutz. In den Niederlanden setzt die Strafbarkeit nach Art. 450 insbesondere voraus, dass die hilfsbedürftige Person stirbt.
Du musst kein perfekter Helfer sein
Erste Hilfe findet unter Unsicherheit statt. Du weißt noch nicht genau, was passiert ist, hast keine vollständige Diagnose und musst trotzdem handeln.
Für Deutschland stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ausdrücklich klar: Fehlendes Wissen und fehlende Erste-Hilfe-Praktiken können Helfenden grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Ein Fehler beim Helfen bedeutet also nicht automatisch, dass du dafür haftest.
Die gesetzlichen Einzelheiten unterscheiden sich von Land zu Land. Eine weltweite Haftungsgarantie gibt es nicht. Aber die Angst, etwas nicht perfekt zu machen, soll dich nicht davon abhalten, notwendige Hilfe zu leisten.
Für unseren Kurs heißt das: Sauerstoffgabe verstehen, den Koffer kennenlernen und im Notfall helfen. Die Brevetfrage klären wir vorher oder hinterher.
Die Ausnahme in Europa: Großbritannien und Irland
Im englischen und irischen Recht gibt es keine allgemeine Pflicht, Fremden zu helfen. Wer hilft, ist aber auch dort geschützt: In England und Wales müssen Gerichte bei einer Klage berücksichtigen, dass jemand in einem Notfall eingegriffen hat (Social Action, Responsibility and Heroism Act 2015), Irland hat ein eigenes Gesetz zum Schutz von Helfenden („Good Samaritans“).
Und außerhalb Europas?
- USA: In den meisten Bundesstaaten gibt es keine allgemeine Hilfspflicht (Ausnahmen sind z. B. Vermont, Minnesota und Rhode Island). Dafür haben alle Bundesstaaten „Good-Samaritan“-Gesetze: Wer in gutem Glauben hilft, haftet nicht – außer bei grober Fahrlässigkeit.
- Kanada: Quebec verpflichtet in seiner Charta der Menschenrechte jeden, einem Menschen in Lebensgefahr zu helfen; die übrigen Provinzen schützen Helfende mit Good-Samaritan-Gesetzen.
- Australien folgt eher dem englischen Modell mit Good-Samaritan-Gesetzen, viele Länder Lateinamerikas eher dem spanischen mit einer Strafbarkeit der unterlassenen Hilfe.
Das Muster ist also überall gleich: Es gibt Länder, in denen du helfen musst, und Länder, in denen du helfen darfst und dabei geschützt bist. Ein Land, in dem man für gut gemeinte Erste Hilfe mit angemessenen Mitteln bestraft wird, gibt es praktisch nicht.
Als Dive Pro: noch mehr Verantwortung
Alles oben gilt für jeden, der zufällig vorbeikommt. Wenn du als Guide, Divemaster oder Instructor mit Gästen oder Schülern unterwegs bist, hast du mehr Verantwortung – und zwar in praktisch allen Rechtssystemen, auch in Großbritannien und den USA: Du hast eine Fürsorgepflicht für die Menschen, für die du zuständig bist. Wer da nicht hilft, haftet unter Umständen nicht nur für das Nichthelfen, sondern für die Folgen selbst. Für Profis gilt also erst recht: Sauerstoff dabeihaben und einsetzen.
Kurzer Überblick, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Kann man etwas falsch machen?
Theoretisch: Gibt es irgendetwas, womit wir uns so irren können, dass Sauerstoff gefährlich wird? Drei Fragen tauchen dazu immer wieder auf.
Medizinischer oder technischer Sauerstoff?
- Reinheit: beide 99,5 %.
- Unterschied: Verfallsdatum und Papiere. Medizinischer Sauerstoff gilt als Medikament, braucht ein Verfallsdatum und muss regelmäßig getauscht werden. Dem Sauerstoff selbst passiert in der Flasche aber nichts.
- Faktisch egal, in der Ersten Hilfe auch rechtlich egal – nimm, was du hast!
Warum 99,5 %? Eine große Speicherflasche wird vor dem Füllen geleert – aber „leer“ heißt ein bar, nicht Vakuum. Wird sie dann auf 200 bar gefüllt, bleibt ein halbes Prozent, bei dem man nicht hundertprozentig weiß, was es ist. Wahrscheinlich Sauerstoff, vielleicht etwas Luft. Kein Problem. Und wenn du deine Deko-Stage mit Schweißer-Sauerstoff gefüllt hast, kannst du sie jemandem mit einem Tauchunfall selbstverständlich geben. Nach dem Umfüllen kann ohnehin niemand mehr unterscheiden, welcher Sauerstoff es war – es ist einfach Sauerstoff.
Ab wann wird es zu viel? Sauerstofftoxizität
Sauerstoff kann giftig werden – das stimmt. Es gibt zwei Arten:
- ZNS-Toxizität (Krampfanfälle): Sie spielt unter Wasser oder bei einer Druckkammerbehandlung eine Rolle, also bei erhöhtem Druck. An Land atmen wir bei 1 bar – dafür ist der Druck schlicht nicht hoch genug.
- Pulmonale Toxizität (die Lungenfunktion lässt nach): Sie kann auch bei 1 bar relevant werden, aber erst nach sehr langer Atmung – nach vielen Stunden.
Was wir in der Ersten Hilfe machen – zwanzig Minuten, eine halbe Stunde, eine Stunde Sauerstoff, bis zur Übergabe an den Rettungsdienst – ist davon weit entfernt. So viel Sauerstoff haben wir meistens gar nicht dabei. Wenn jemand länger Sauerstoff braucht, gehört die Person ohnehin ins Krankenhaus oder in die Druckkammer, und das sprichst du mit einem Tauchmediziner ab, zum Beispiel über die Hotline.
Die eine Ausnahme: Panik und Hyperventilation
Es gibt genau eine Situation beim Tauchen, in der Sauerstoff nicht hilft: eine Panikattacke mit Hyperventilation. Panikattacken sind relativ häufig und können durch kritische Situationen beim Tauchen ausgelöst werden – zum Beispiel, wenn jemand glaubt, zu schnell aufgestiegen zu sein.
- Wer hyperventiliert, atmet zu viel CO₂ ab. Das führt zu falschen Signalen ans Gehirn und zu Symptomen, die man leicht mit einem Tauchunfall verwechselt: Kribbeln in den Händen, Luftnot, Schwindel.
- Sauerstoff ist genug da. Was der Körper gerade braucht, ist CO₂ – also eine ruhigere, langsamere Atmung.
- Hilf der Person, sich zu beruhigen: Sprich ruhig mit ihr, bleib bei ihr, atme langsam mit ihr gemeinsam.
Panik kann Beschwerden verursachen – sie kann aber auch die Reaktion auf einen echten Tauchunfall sein. Beides kann gleichzeitig vorkommen. „Der hat nur Angst“ ist deshalb keine Entwarnung.
Wenn ein Tauchunfall als Ursache infrage kommt, verzögere die Sauerstoffgabe nicht, nur weil du noch keine sichere Diagnose hast. Bleib bei der Person und hole medizinische Unterstützung.
